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Private Altersvorsorge – Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten

Private Altersvorsorge – Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten

Für viele Menschen ist bereits in jungen Jahren die Altersvorsorge ein wichtiges Thema. Den meisten Menschen ist bewusst, dass sie bereits zu Beginn ihrer Berufstätigkeit Geld investieren sollten, um im Alter ihren Lebensstandard halten zu können. Damit dies möglich ist, muss die Gesamtrente mindestens 60 % des letzten Monatsgehalts betragen.


Hier soll geklärt werden, wie dieses Niveau am besten erreicht werden kann. Ebenso werden einige Wege zur privaten Rentenvorsorge vorgestellt und ihre Vorteile erläutert. Bei weiteren Fragen zu Finanzdienstleistungen in Bad Schwartau ist das Institut Elitär ein verlässlicher, erfahrener Partner. Auch für Kapitalanlagen für Firmen und Unternehmensberatung in Bad Schwartau stehen die Mitarbeiter seit 1995 für stets hohe Verlässlichkeit und Qualität in der Beratung.

Private und gesetzliche Rentenvorsorge 

Die Grundlage der gesetzlichen Rentenvorsorge ist der sogenannte Generationenvertrag. Während die arbeitstätigen Generationen Gewinn erwirtschaften, zahlen sie einen Teil dieses Gewinnes in die Rentenversicherung ein. Dieses Geld wird an die Menschen ausgeschüttet, die das Rentenalter überschritten und einen Anspruch auf Rente erworben haben. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der vorher eingezahlten Beitragsmenge.

In Zeiten höherer Lebenserwartung und sinkenden Geburtenzahlen ist es unvermeidlich, dass immer mehr Rentner durch die Rentenversicherung von immer weniger Arbeitenden getragen werden. Nach Hochrechnungen ist abzusehen, dass die heute erwerbstätige Generation im Schnitt nur knapp 40 % ihres letzten Monatsgehalts aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten wird. Der Abstand zwischen dem Bedarf und der voraussichtlichen Auszahlung wird auch als Rentenlücke bezeichnet.

Ein Mittel, um diese Lücke zu schließen, ist die private Altersvorsorge. Es wird zwischen der staatlich geförderten und der ungeförderten privaten Rentenvorsorge unterschieden. Beide Sorten haben mehrere Varianten, die hier vorgestellt werden sollen.

Formen der privaten Rentenvorsorge

Ein bekannter Begriff aus der staatlich geförderten Rentenvorsorge ist die Riester-Rente. Diese Rente bildet Kapital aus dem eingezahlten Beitrag sowie staatlichen Zulagen, die sich aus einer Grundzulage und weiteren Spezialförderungen, etwa für Kinder, zusammensetzt. Die Rente wird nach Rentenbeginn monatlich ausgezahlt. Sonderformen sind die Wohn-Riester-Verträge und Riesterverträge mit Fondsanteil. Eine weitere geförderte Form ist die betriebliche Altersvorsorge. Für alle Neuverträge hat der Arbeitgeber ab 2019 einen pauschalierten Ausgleich für seine Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen zu leisten. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts abgeführt und vom Betrieb mit 15 % bezuschusst. Spart der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung tatsächlich allerdings weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen, muss er nur die tatsächliche Ersparnis als Beitragszuschuss weitergeben. Weitere Steuervorteile locken hier.

Bei nicht bezuschusster Altersvorsorge wird Kapital durch private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen gebildet. Diese können das Kapital beispielsweise über Aktienfonds gewinnbringend anlegen, was bei günstiger Entwicklung des Aktienmarkts zu einer deutlichen Erhöhung des Kapitals führen kann.

Zusätzlich sind alle anderen Formen von Kapitalanlage ebenfalls für die Altersvorsorge als zusätzliche Einkommensquelle geeignet. Zu nennen wären etwa Geldanlagen oder Investitionen in Immobilien.
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